Bei Fragen zum Erbrecht in Lorch berät Sie der Rechtsanwalt Christian Fischer beispielsweise bei Erbauseinandersetzungen von Erbengemeinschaften, zur Geltendmachung von Erbansprüchen oder dem Anspruch auf einen Pflichtanteil, wie mit Schulden des Erblassers umgegangen werden kann oder wie Sie Ihre Rechte beispielsweise gegenüber dem Finanzamt, Banken, Versicherungen oder Behörden in Verbindung mit dem Erblasser wahren können.

Auch bei der Planung für das Überlassen des Erbes an Angehörige oder die Erstellung des Testaments steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei hilfreich zur Verfügung. Vielleicht müssen auch noch weitere möglichen Erben ermittelt werden oder es wurde kein Testament hinterlassen, ebenso ist es möglich, dass bislang unbekannte Erben, wie entfernte Verwandte, uneheliche Kinder oder weitere Personen berechtigt oder unberechtigt Ansprüche geltend machen möchten. Auch bei der Prüfung von Erbansprüchen oder dem Auffinden von erbberechtigten Personen steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Christian Fischer gern zur Verfügung. Bei allen Fragen zum Erbrecht in Lorch können Sie sich vertrauensvoll an den Rechtsanwalt Christian Fischer wenden.
Herr Christian Fischer ist aufgrund seiner vielseitigen Qualifikationen und Weiterbildungen, wie beispielsweise auch als Fachanwalt für Erbrecht für alle Fragen zum Erbrecht in Lorch bestens ausgebildet.