Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist mein Spezialgebiet.
In meiner Funktion als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht berate und vertrete ich meine Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Fragen:
- Vertretung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Geschäftsführern und Vorständen in Kündigungsschutzklagen und allen weiteren Verfahren
- Beratung bei Kündigungen, Änderungskündigungen, Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen, sowie bei Abfindungsverhandlungen
- Geltendmachung von Lohnforderungen
- Beratung bei Abmahnungen
- Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen
- Prüfung von Arbeits- und Dienstverträgen
- Arbeitnehmerhaftung
- Berufsausbildungsrecht
- nachvertragliche Wettbewerbsverbote
- Erfindervergütung
- Entlohnung und Eingruppierung
- Mutterschutz und Lohnfortzahlung, z.B. bei Krankheit oder Elternzeit
- Teilzeit- und Befristungsrecht
- Betriebliche Altersversorgung
- Beratung von Unternehmen
- Laufende Beratung von Personalabteilungen
- Beratung und Vertretung von Betriebs- und Personalräten
- Beratung und Vertretung bei Betriebsänderungen
- Erstellung von Sozialplänen
- Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
- Vertretung vor Einigungsstellen
- Betriebsverfassungsrechtliche Beschlussverfahren
- Personalvertretungsrecht
- Handelsvertreterrecht
Um in diesem Rechtsgebiet meine Kenntnisse zu vertiefen habe ich den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht mit Erfolg besucht.
Daneben bin ich Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des deutschen Anwaltsvereins.
Sozialrecht
Das Sozialrecht ist heute eines der wichtigsten Rechtsgebiete unserer Rechtsordnung geworden.
Ich berate hier in allen Bereichen der gesetzlichen Sozialversicherung, wie z.B.:
- Der Rentenversicherung, insbesondere hier auch die Frage der Statusfeststellung
- Dem Behindertenrecht, Schwerbehindertenrecht, Gleichstellung von Schwerbehinderten.
- Der gesetzliche Unfallversicherung
- Dem Krankenversicherungsrecht
- Dem Pflegeversicherungsrecht
- Dem Künstlersozialversicherungsrecht
- Der Arbeitslosenversicherung und Hartz 4
- Dem Sozialhilferecht, insbesondere der Frage ob das Sozialamt die Eltern oder Kinder in Regress nehmen kann (Elternunterhalt).
- Der Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Selbstverständlich begleite ich Sie auch bei Behördengängen. Da ich seit Jahren Fachanwalt für Sozialrecht bin, bin ich besonders verpflichtet, mich auf diesen Rechtsgebiet, welches sich in ganz erheblichem Maße permanent ändert, regelmäßig fortzubilden.
Daneben bin ich Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des deutschen Anwaltsvereins.
Zivilrecht
Selbstverständlich kümmere ich mich auch um Ihre rechtlichen Probleme des Alltags. Sei es die Gestaltung und Beratung hinsichtlich des Kaufvertrages Ihres Hauses, Autos, Mietvertrages oder sonstigen vertraglichen Problemen, oder bei Ärger mit dem Nachbarn, den Kunden oder der Werkstatt.
Auch hier ist eine der Situation angepasste gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Interessen jederzeit möglich.
Daneben ist auch eine kompetente Hilfe bei Abmahnungen und Unterlassungsforderungen nach Urheberrechtsverletzungen genauso möglich wie die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen nach der Verletzung durch Unfälle oder Gewalttaten.
Verkehrsrecht
In meiner Funktion als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht berate und vertrete ich meine Mandanten in allen verkehrsrechtlichen Fragen, wie z.B.:
Der Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach Verkehrsunfällen.
Hierzu gehört auch eine umfassende Beratung nach dem Unfallereignis (Sind Sachverständigengutachten/Atteste erforderlich? Welche Belege müssen aufbewahrt werden? Wer ist zu informieren? Welche Schadensersatzansprüche sind entstanden? Ermittlung des Unfallgegners, Beauftragung eines Sachverständigen, Anforderung der polizeilichen Ermittlungsakte, etc.).
Außergerichtliche Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und Prozessvertretung im Falle eines Rechtsstreits. Sowie Überprüfung der von der gegnerischen Haftpflichtversicherung unterbreiteten Regulierungsvorschläge. Die korrekte und umfassende Regulierung durch die Versicherung ist heute eher die Ausnahme.
Häufig werden heute Fahrzeuge mit erheblichen Mängeln veräußert. Die Verkäufer versuchen dabei mit den verschiedensten Tricks und Behauptungen dem Käufer seine Gewährleistungs- und Rückgaberechte vorzuenthalten.
Der Führerschein erhält zunehmend eine größere Bedeutung für jeden von uns, ist er doch eine Voraussetzung für unsere Mobilität, welche je nach Wohnort und Beruf entscheidend für das tägliche Leben ist. Fachkundig vertrete ich Sie daher bei der Verteidigung gegen Bußgeldbescheide, Fahrverbote oder bei Führerscheinentzug.
Um hier immer rechtlich auf dem Laufenden zu sein, bin ich Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des deutschen Anwaltsvereins.
Inkasso
Wie lange können Sie sich säumige Kunden und offene Zahlungen leisten? Finanzieren sich Ihre Kunden auf Ihre Kosten?
Warum lassen Sie als Unternehmen Ihre Forderungen nicht durch einen Rechtsanwalt einziehen? Es kommt nicht selten vor, dass ein Schuldner Ihre Rechnung deshalb nicht bezahlt, weil er begründete Einwendungen gegen die Forderung hat. In diesem Fall wird der Schuldner Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einlegen, so dass das Verfahren in das normale Klageverfahren übergeht. Ergibt sich im Klageverfahren, dass der Schuldner berechtigte Einwendungen gegen die Forderung hat, läuft der Gläubiger Gefahr, dass seine Klage teilweise abgewiesen wird, mit der Folge, dass er die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen hat, auch die Anwaltskosten seines Schuldners. Ich meine, dass sich dies vermeiden lässt indem ein Rechtsanwalt vor Einleitung des Mahnverfahrens den Geschäftsvorgang auf mögliche Einwendungen hin überprüft, und dass ein Mahnverfahren erst dann eingeleitet werden sollte, wenn mit begründeten Einwendungen nicht zu rechnen ist.
Zeigt sich, dass der Schuldner begründete Einwendungen hat, kann der Rechtsanwalt seinen Mandanten darauf hinweisen, damit im Gespräch mit dem Schuldner diese bereinigt werden können, um so Verfahrenskosten einzusparen und möglicherweise doch noch Kundenzufriedenheit herzustellen. Bei den Kosten gilt, dass der Gläubiger von dem sich in Verzug befindlichen Schuldner Kostenerstattung verlangen kann. Jedoch nur bis zur Höhe nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, so dass höhere Kosten von Inkassounternehmen in der Regel nicht zusätzlich zu den Rechtsanwaltskosten beansprucht werden können, da der Gläubiger zur Schadensminderung den Rechtsanwalt gleich hätte beauftragen können. Ich meine deshalb, dass der Einzug von Forderungen in die Hand eines Rechtsanwaltes gehört. Moderne Software und Technik ermöglicht es mir schnell und effizient Forderungen beizutreiben und z.B. taggleich auch einen Mahnbescheid online und damit ohne Zeitverlust beim zuständigen Mahngericht einzureichen.
Meine Leistungen:
- Kostenneutrale und effektive Realisierung offener und titulierter Forderungen
- Effizienter Forderungseinzug, z.B. im Wege der Zwangsvollstreckung
- Verwaltung und Überwachung der Zahlungseingänge
- Verhandlung mit Schuldnern, z.B. bei Ratenzahlungseingängen
- Bei Insolvenzverfahren: Forderungsanmeldung, Vertretung bei der Gläubigerversammlung
- Bonitätsauskünfte von Schuldnern und vor Vertragsanbahnung
- Optimierung Ihrer Auftragsannahme, zur Vermeidung zukünftiger Zahlungsausfälle
Die Erfahrung zeigt, dass sich durch systematische Maßnahmen und besonderes Know-How ein hohes Maß an Außenständen realisieren lässt.
Ihr Vorteil:
Mahnung, Mahnverfahren, Klage, Vollstreckung, Zahlungsüberwachung – alles in einer Hand. Schnelle Kommunikation durch modernste Kommunikationsmittel. Gerne stelle ich Ihnen mein Angebot auch bei einem persönlichen Gespräch in Ihrem Unternehmen vor.
Geschäftsbesorgungen
Gerne vertrete und berate ich Sie auch bei folgenden Verpflichtungen:
- Vertretung Sitzungen von Eigentümergemeinschaften
- Betreuungen
- Treuhänderischer Verwaltungen von Vermögen
- Testamentsvollstreckungen
- Aufsichtsratstätigkeiten
- Behördengängen