Herzlich Willkommen
bei Ihrer Rechtsanwaltskanzlei Christian Fischer
Die Grundsteine für eine erfolgreiche Vertretung eines Mandanten ist die Qualifikation des Rechtsanwaltes, sein auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung befindliches Fachwissen, seine Bereitschaft zur Fortbildung, seine Erfahrung, seine Persönlichkeit und sein Durchsetzungsvermögen.
Das Wesentliche anwaltlicher Arbeit besteht darin, Vertrauen zu vermitteln, dieses Vertrauen aber auch zu rechtfertigen. Das bedeutet, einerseits die Informationen des Mandanten sorgfältig aufzunehmen, andererseits anschließend die notwendigen „Hausaufgaben“ zu machen. Lösungen liegen nicht auf der Hand: sie müssen erarbeitet werden. Wichtig ist daher immer ein umfassendes Informationsgespräch.
Anwaltliche Tätigkeit setzt heute voraus, dass man sich ständig über alle Rechtsgebiete informiert, um so eine wirklich fundierte Beratung und Vertretung bei häufig sehr komplexen Problemen zu gewährleisten. Das setzt einen erheblichen Fortbildungsbedarf voraus. Ich verstehe mich als Dienstleister und meine Mandanten als Geschäftspartner, deren Anliegen ich ernst nehme und deren Interessen ich versuche zügig und nachdrücklich zu verfolgen. Bei Bedarf besteht ferner ein Netzwerk aus Speziallisten anderer Disziplinen, auf die zurückgegriffen werden kann.
Damit ich den hohen Erwartungen meiner Mandanten gerecht werde kann, stelle ich höchste Anforderungen an meine Arbeit. Hierzu gehört insbesondere eine permanente Weiterbildung, um die ständig erfolgenden Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen nicht aus den Augen zu verlieren.
Um die Qualität meiner Arbeit dauerhaft auf einem hohen Niveau zu halten, habe ich das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer erworben. Dieses verpflichtet den Inhaber zu überdurchschnittlicher und permanenter Fortbildung.