Anwaltliche Dienstleistungen nach Maß
Als Rechtsanwalt verstehe ich, dass gute Arbeit ihren Preis hat. Oftmals decken die gesetzlichen Gebühren und die Erstattungen der Rechtsschutzversicherungen nicht einmal den betriebswirtschaftlichen Aufwand. Aus diesem Grund kann es notwendig sein, im Einzelfall eine Honorarvereinbarung vorzuschlagen. Dabei berücksichtige ich stets die Leistungsfähigkeit des Mandanten. Es ist wichtig zu betonen, dass der Mandant, nicht der Anwalt, entscheidet, wie die Kosten in einem Fall gedeckt werden sollen. Bei mir kommen verschiedene Vergütungsmodelle zum Einsatz, darunter Abrechnung, RVG, Stundensatz, Pauschalen, Prozesskosten und Beratungshilfe, sowie Rahmenvereinbarungen.
Transparente Kostenkalkulation und individuelle Angebote
Ich bin der Ansicht, dass die Bezahlung anwaltlicher Dienstleistungen projektbezogen sein sollte, basierend auf dem tatsächlichen Aufwand. Eine genaue Kalkulation ist unerlässlich, um eine grobe Überschreitung des Kostenrahmens zu verhindern. Im Falle einer Honorarvereinbarung wird das Ergebnis der Verhandlungen schriftlich festgehalten. Falls keine spezifische Honorarvereinbarung getroffen wird, richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für meine Dienstleistungen berechne ich einen Stundensatz von 150 bis 230 Euro, abhängig vom Wert, der Schwierigkeit und dem erforderlichen Aufwand des Falles.
Maßgeschneiderte Rechtsberatung für Unternehmen und individuelle Bedürfnisse
Für Unternehmenskunden, die bereits mit meiner Kanzlei zusammenarbeiten, biete ich pauschale Beratungspakete an, um ihren laufenden Beratungsbedarf abzudecken. Gegen eine monatliche Grundgebühr übernehme ich die außergerichtlichen Angelegenheiten und Beratungen im vereinbarten Umfang. Darüber hinaus stehe ich meinen Mandanten bei der Beantragung von Prozess- oder Beratungshilfe sowie der Kommunikation mit Rechtsschutzversicherungen unterstützend zur Seite. Meine Dienstleistungen sind darauf ausgerichtet, individuelle Bedürfnisse zu erfüllen und eine maßgeschneiderte Rechtsberatung zu gewährleisten.
Hier finden Sie verschiedene Formulare zum Download und freier Verwendung.
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Christian Fischer Rechtsanwalt
August-Wilhelm-Pfäffle-Straße 3, 73547 Lorch, Deutschland
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